SPD-Fraktion: Haumann muss den Weg für Neuwahlen freimachen.
Die SPD-Fraktion und ihre Vorsitzende Dietlind Grabe-Bolz richten den
dringenden Appell an die regierende Koalition von CDU, FWG und FDP, das Urteil
des Verwaltungsgerichts Gießen, das die Wahl des Oberbürgermeisters für
ungültig erklärt hat, anzunehmen, um das Vertrauen der Gießener Bürger
in das Amt des Oberbürgermeisters wiederherzustellen und nicht weiter zu
beschädigen.
Gefordert ist in erster Linie der rechtswidrig gewählte Oberbürgermeister
Haumann (Lich-Langsdorf). An ihm liegt es, persönliche Eitelkeiten und
Schwächen zurückzustellen und den Weg für eine faire
Oberbürgermeisterwahl freizumachen.
Die Presse berichtet hierzu am 29.06.2004: "Sollten die
Stadtverordnetenversammlung und Oberbürgermeister Heinz-Peter Haumann das
Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts zur Gültigkeit der
OB-Wahl nicht vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anfechten,
muss die Neuwahl noch im Herbst stattfinden. So regelt es das Hessische
Kommunalwahlgesetz. Für die Gießener Situation würde dies bedeuten, dass der
neue OB bis spätestens Mitte November d.J. gewählt sein müsste."
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